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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von metal4you S.à r.l.:

 

1.Allgemeines:

1.1.   

Außer bei vorheriger gegenteiliger Vereinbarung, die zwischen den Parteien in Form erfolgt, beziehen sich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sämtliche unserer Angebote, unserer Verkäufe und unserer Arbeiten.

1.2.  

Bei Annahme eines Angebots des Unternehmens stimmt der Kunde den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos zu. Es ist ihm ausdrücklich verwehrt, eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen vorzubringen.

1.3.  

Im Falle von Streitigkeiten (und abhängig von der Größe der Streitigkeit) ist ausschließlich das Friedensgericht von Diekirch zuständig. Es findet ausschließlich das luxemburgische Recht Anwendung.

2. Angebote

2.1.  

Für eine wirksame Bestellung ist das vom Unternehmen unterbreitete Angebot durch den Kunden zu datieren, zu unterzeichnen und an das Unternehmen zurückzusenden. Das Unternehmen kann sein Angebot von einer vorherigen Bonitätsprüfung des Kunden (z.B. über eine Kreditversicherung) und/oder von der Zahlung eines oder mehrerer Vorschüsse abhängig machen.

2.2.

Preisnachlässe und Angebote des Unternehmens stellen keine formale und endgültige Verpflichtung des Unternehmens dar. Die Gültigkeitsdauer der Preise des Unternehmens wird in den Angeboten aufgeführt. Wird keine ausdrückliche Gültigkeitsdauer aufgeführt, so liegt die Gültigkeitsdauer bei dreißig (30) Tagen.

3.Lieferung

3.1. 

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die Liefertermine und die Termine für die Ausführung der Arbeiten als bloße Richtlinien und  führen nicht zu einer unwiderruflichen Verpflichtung des Unternehmens. Aus der Nichteinhaltung einer Frist ergibt sich nicht das Recht auf Vertragsannullierung oder auf jedwede Entschädigung.

3.2. 

Der Verkäufer ist von der Lieferungspflicht befreit im Falle höherer Gewalt (u.a. Streiks, Lieferungsverzögerung der eigenen Lieferanten, Brände,...). Das Unternehmen muss nicht die Unvorhersehbarkeit und die Unwiderstehlichkeit der Störung beweisen.

3.3.

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers und die  Abklärung aller technischen Fragen voraus. Sollte der Käufer seinen Verpflichtungen innerhalb einer Nachfrist  von vier Wochen nicht nachkommen, kann das Unternehmen vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen sind gestattet.

 

4.Abnahme

4.1. 

Alle Mängel oder eventuelle Beschädigungen des Kaufgegenstandes müssen dem Unternehmen innerhalb von 3Tagen nach dem Prüftermin (Ablieferung des Gegenstandes) mittels eines begründeten Einschreibebriefes mitgeteilt werden. In Ermangelung davon können diese    Beanstandungen nicht berücksichtigt werden. Liegt keine form- und fristgerechte Reklamation vor, gilt die Lieferung als genehmigt Bei berechtigter und rechtzeitiger Mangelrüge erfolgt nach unserer Wahl Ersatzlieferung, Mangelbehebung oder Ersatz des Minderwertes. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Währleistungsansprüche, wenn der  Kaufgegenstand, an dem Mängel entdeckt wurden oder bei sorgfältiger Prüfung hätten entdeckt werden können, weiterveräußert oder in Gebrauch genommen wird.

4.2. 

Erfolgt keine oder eine fehlerhafte und/oder unvollständige Inkenntnissetzung des Unternehmens durch den Kunden (u.a. für Strom- und Wasserleitungen, Wand- oder Bodenmaterial, erschwerter Zugang,… ), fallen Schäden, die während der Arbeiten auftreten können, in den alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden und sind vollumfänglich durch diesen zu tragen. Metal4you S.à.r.l. übernimmt keine Haftung. Zusätzliche Arbeiten aufgrund nicht übermittelter Informationen oder sonstige unvorhergesehene oder nicht mitgeteilte Arbeiten, werden in Rechnung gestellt.

 

5.Preise

5.1.

Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist vom Kunden zu tragen.

5.2. 

Außer bei anderslautenden Vereinbarungen beruhen die Preise auf die zum Zeitpunkt der ausdrücklichen Annahme des Verkaufsangebotes geltenden Einkaufspreise, Löhne, Gehaltskosten, Soziallasten, öffentlichen Lasten, Transportkosten, Versicherungsprämien und anderen Kosten. Bei einer Erhöhung eines oder mehrerer Komponenten des Selbstkostenpreises hat der Verkäufer das Recht den Preis im Verhältnis zu dieser             Erhöhung anzupassen.

 

6.Zahlungen

6.1.

Sofern nicht vorher auf schriftlichem Wege anders vereinbart, sind die Rechnungen des Unternehmens netto und ohne Skonto innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist per Banküberweisung zahlbar, unabhängig davon, ob es sich um eine Anzahlungs-oder eine Schlussrechnung handelt. Jede Zahlungsverzögerung einer Rechnung wird von Rechts wegen ohne vorherige Mahnung um einem luxemburgischen gesetzlichen Zinssatz im Rahmen von Handelsgeschäften erhöht. Außerdem wird eine Pauschalentschädigung in Höhe von 15 Prozent des geschuldeten Betrags (mit einer Mindestpauschale von 50 Euro) eingeklagt.

6.2. 

Jede Reklamation bezüglich einer Rechnung des Unternehmens hat schriftlich innerhalb von acht Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Reklamationen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

6.3. 

Entscheidet der Kunde, eine laufende Arbeit zu ändern, zu verwerfen oder zu annullieren, setzt metal4you ihn über das Abstandsgeld und die Rückerstattungen in Kenntnis, die sich aus der genannten Änderung ergeben, und zwar auf eine Weise, die es dem Kunden erlaubt, seine     Entscheidung in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen. Das Unternehmen trägt in keinem Fall die Verantwortung für Annullierungen oder Änderungen, zu denen sich der Kunde nach Zustimmung des Kostenvoranschlags entscheidet. Der in Rechnung gestellte Betrag ist binnen 14 Tagen zahlbar

6.4.  

Von den Rechnungen dürfen keine Abzüge vorgenommen werden (unabhängig davon, ob dies als Kaution, Garantie, Konventionalstrafe usw. erfolgen soll), sofern hierfür keine vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens erteilt wurde. Im Falle von Nacharbeiten ist uns eine für die ordnungsgemäße Ausführung angemessene Frist einzuräumen. Werden die Nacharbeiten ohne unsere Zustimmung durch Dritte vorgenommen, verlieren die Garantien ihre Gültigkeit.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1.   

Die verkauften Waren (auch dann, wenn sie auf irgendeine Weise bearbeitet, versetzt oder umgewandelt wurden) bleiben, bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung, das Eigentum des Unternehmens. Die Risiken werden ab der Lieferung durch den Kunden getragen. Bei Nichteinhalten des Käufers der Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Ware ohne vorherige Benachrichtigung oder gerichtliches Eingreifen zurückzunehmen.

 

Version 01.2017

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